Data Act – Rechtsordnung und Drittstaaten-Zugriffsschutz

gemäß Art. 28 und Art. 32 der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act)

Tobias Völzke
Schadesweg 12 · 20537 Hamburg
E-Mail: abg-mail-12@tobiasvoelzke.net

Stand: 21. September 2026. Der Dienst befindet sich weiterhin in der Entwicklungsphase — die eigentliche Zeiterfassungs-Funktion ist noch nicht umgesetzt, die Infrastrukturangaben unten sind aber bereits verbindlich.

Diese Seite informiert darüber, welcher Rechtsordnung die für die Zeiterfassung eingesetzte IT-Infrastruktur unterliegt, und welche Maßnahmen gegen einen rechtswidrigen Zugriff ausländischer (Nicht-EU-)Behörden auf in der Europäischen Union gespeicherte Daten bestehen.

1. Standort und Rechtsordnung der Infrastruktur

Die Verarbeitung wird auf Serverinfrastruktur in Deutschland betrieben (Hosting-Anbieter netcup GmbH, Karlsruhe); eine Datenübermittlung oder -speicherung in Drittländern außerhalb der EU/des EWR findet nicht statt. Die eingesetzte Infrastruktur unterliegt damit deutschem und europäischem Recht. Einzelheiten siehe Verzeichnis der Unterauftragsverarbeiter.

2. Auftragsverarbeitung durch den Hosting-Dienstleister

Mit dem Hosting-Dienstleister besteht, soweit erforderlich, ein Auftragsverarbeitungsvertrag. Der Hosting-Dienstleister hat nach dem vorgesehenen Betrieb keinen regulären administrativen Zugriff auf Betriebssystem, Anwendung oder Datenbankinhalte; ein infrastruktureller oder physischer Zugriff im Rahmen von Wartung, Störungsbeseitigung oder Hardware-Austausch kann jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden.

3. Technische und organisatorische Maßnahmen (Auszug)

  • Passwörter werden gehasht gespeichert (nicht im Klartext)
  • TLS-verschlüsselte Übertragung sämtlicher produktiver Zugriffe
  • Session-basierte Authentifizierung mit serverseitiger Firmenzuordnung, bei jedem Seitenaufruf erneut geprüft
  • Strikte, ausschließlich serverseitig durchgesetzte Mandantentrennung

Die vollständige Auflistung finden Sie unter Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs).

4. Umgang mit behördlichen Zugriffsanfragen aus Drittstaaten

Da für den Betrieb ausschließlich deutsche beziehungsweise europäische Infrastruktur eingesetzt wird, bestehen keine bewusst eingerichteten Drittland-Speicherorte oder Drittland-Supportzugriffe. Sollte dennoch eine Anfrage einer Nicht-EU-Behörde auf Übermittlung oder Zugriff auf in der EU gespeicherte Daten gestellt werden, prüft der Anbieter zunächst, ob eine Rechtsgrundlage nach EU-/Mitgliedstaatenrecht besteht, und leistet einer solchen Anfrage nur im gesetzlich zulässigen Umfang Folge. Der betroffene Kunde wird hierüber informiert, soweit dem keine gesetzliche Geheimhaltungspflicht entgegensteht.

Weitere Einzelheiten zu technischen und organisatorischen Maßnahmen finden sich in den TOMs und der Datenschutzerklärung; der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) selbst ist nach Login als Firmen-Admin abrufbar und abschließbar.

Kontakt: Tobias Völzke, Schadesweg 12, 20537 Hamburg, abg-mail-12@tobiasvoelzke.net