für die Nutzung des webbasierten Dienstes "Zeiterfassung"
Stand: 20. September 2026 – Version 001. Der Dienst befindet sich in der Entwicklungsphase; die eigentliche Zeiterfassungs-Funktion ist noch nicht umgesetzt.
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Tobias Völzke, Schadesweg 12, 20537 Hamburg, E-Mail: abg-mail-12@tobiasvoelzke.net, Telefon: +49 (0)40 333 55 666 (nachfolgend "Anbieter") und dem jeweiligen Kunden über die Bereitstellung und Nutzung der webbasierten Zeiterfassungssoftware "Zeiterfassung" einschließlich der vereinbarten Hosting- und Speicherleistungen.
(2) Das Angebot richtet sich insbesondere an Selbständige, Freiberufler, Einzelunternehmer sowie kleine und mittlere Unternehmen, die die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter digital erfassen und auswerten möchten. Soweit der Anbieter den Vertragsschluss auch Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB ermöglicht, gelten ergänzend die ausdrücklich als verbraucherspezifisch gekennzeichneten Regelungen und die zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften.
(3) Abweichende Geschäftsbedingungen eines Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen der Parteien haben Vorrang.
(1) Vertragsbestandteile sind in folgender Rangfolge: individuelle Vereinbarungen und Einzelangebote, ein vereinbartes Service Level Agreement, der Auftragsverarbeitungsvertrag einschließlich seiner Anlagen, die bei Vertragsschluss geltende Leistungs- und Preisbeschreibung sowie diese AGB.
(2) "Software" bezeichnet den browserbasierten Zeiterfassungsdienst einschließlich der vom Anbieter bereitgestellten Funktionen. "Kundendaten" sind sämtliche Daten, die der Kunde oder seine Nutzer im Rahmen der Nutzung erfassen oder erzeugen, insbesondere Mitarbeiter-Stammdaten sowie – sobald diese Funktion umgesetzt ist – Arbeitszeitdaten und zugeordnete Projekt-/Kundendaten. "Nutzer" sind die vom Kunden eingerichteten Mitarbeiter- und Admin-Konten.
(3) Bei Widersprüchen geht der Auftragsverarbeitungsvertrag für datenschutzrechtliche Fragen der Auftragsverarbeitung vor. Für Leistungsumfang, Laufzeit und Vergütung geht das jeweilige Einzelangebot vor.
(1) Der Anbieter gewährt dem Kunden für die Vertragsdauer den Zugriff auf die Software über das Internet und stellt die hierfür vereinbarte Server-, Speicher- und Datenverarbeitungsleistung bereit. Eine Übertragung der Software, des Quellcodes, der Serverhardware oder sonstiger Infrastruktur auf den Kunden ist nicht geschuldet.
(2) Die Software dient der Verwaltung von Firmen- und Mitarbeiterkonten sowie – sobald umgesetzt – der Erfassung und Auswertung von Arbeitszeiten der Mitarbeiter des Kunden. Der konkrete Funktionsumfang und sonstige Leistungsmerkmale ergeben sich aus der bei Vertragsschluss geltenden Leistungsbeschreibung oder dem Einzelangebot.
(3) Die Leistung wird am Routerausgang des vom Anbieter oder seinem Hosting-Dienstleister eingesetzten Rechenzentrums bereitgestellt. Die Internetverbindung sowie die für den Zugriff erforderlichen Endgeräte, Browser und lokalen Systeme des Kunden sind nicht Vertragsgegenstand.
(4) Der Dienst ist kein Ersatz für eine steuer-, arbeits- oder sozialversicherungsrechtliche Beratung des Kunden zu seinen Aufzeichnungspflichten. Für die Richtigkeit der erfassten Arbeitszeiten und die Einhaltung arbeitsrechtlicher Aufzeichnungspflichten ist allein der Kunde verantwortlich.
(1) Der Anbieter bietet insbesondere einen kostenlosen, zeitlich und funktional beschränkten Testzugang sowie bezahlte Tarife an. Der Dienst ist von Anfang an mandantenfähig konzipiert; eine Firma kann mehrere Nutzerkonten anlegen, ohne dass dafür je Nutzer eine gesonderte Lizenz erforderlich ist.
(2) Der kostenlose Testzugang ist auf eine begrenzte Anzahl an Nutzerkonten beschränkt (Näheres in der Leistungsbeschreibung). Er wird freiwillig und ohne Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit gewährt. Der Anbieter kann den Testzugang jederzeit mit Wirkung zum jeweils aktuellen Tag sperren sowie darüber hinaus jederzeit beenden, ändern oder in seinem Umfang beschränken, soweit dadurch keine bereits ausdrücklich vereinbarte entgeltliche Leistung betroffen ist. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
(3) Vergütung und Kontingentstufen ergeben sich aus der bei Bestellung geltenden Preisbeschreibung.
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet ist.
(2) Der Kunde gibt durch Abschluss des Bestell- bzw. Registrierungsvorgangs ein verbindliches Vertragsangebot ab. Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Auftragsbestätigung, Freischaltung des Zugangs oder Beginn der Leistungserbringung durch den Anbieter zustande.
(3) Soweit der Anbieter Kundendaten als Auftragsverarbeiter verarbeitet, ist der Abschluss des Auftragsverarbeitungsvertrags Voraussetzung für die produktive Nutzung.
(1) Ein kostenpflichtiges Abonnement wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Kunde kann jederzeit ohne gesonderte Kündigungsfrist mit Wirkung zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen. Eine anteilige Erstattung für bereits begonnene Abrechnungszeiträume erfolgt nur, wenn sie gesetzlich vorgeschrieben oder ausdrücklich vereinbart ist.
(2) Der Anbieter kann ein kostenpflichtiges Abonnement mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Abrechnungszeitraums ordentlich kündigen. Bei Verbrauchern bleiben weitergehende zwingende gesetzliche Anforderungen unberührt.
(3) Kündigungen können mindestens in Textform, insbesondere per E-Mail, erklärt werden. Verbrauchern steht zusätzlich die gesetzlich erforderliche elektronische Kündigungsfunktion zur Verfügung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(1) Es gelten die im Bestellprozess, in der Preisbeschreibung oder im Einzelangebot ausgewiesenen Preise. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen. Gegenüber Unternehmern verstehen sich sämtliche Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich ein Bruttopreis ausgewiesen ist.
(2) Die Vergütung ist jeweils zu Beginn des gewählten Abrechnungszeitraums im Voraus fällig. Einzelheiten der Abrechnungsgrundlage (z. B. je Nutzerkonto) ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisbeschreibung.
(3) Die Zahlung erfolgt ausschließlich auf Rechnung. Rechnungen dürfen in gesetzlich zulässiger Form elektronisch übermittelt werden. Fehlt eine Angabe zum Zahlungsziel, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Nach Mahnung und angemessener Fristsetzung kann der Anbieter den Zugang verhältnismäßig beschränken oder sperren; die kontrollierte Aufbewahrung bereits erfasster Daten wird davon zunächst nicht berührt.
(5) Änderungen der Vergütung für einen laufenden Vertrag bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung. Schweigen oder die bloße weitere Nutzung der Software gilt nicht als Zustimmung zu einer Preiserhöhung.
(1) Der Anbieter bemüht sich um einen zuverlässigen und sicheren Betrieb. Eine ununterbrochene, vollständig fehlerfreie oder jederzeit verzögerungsfreie Nutzung sowie eine bestimmte prozentuale Verfügbarkeit werden nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich ein Service Level Agreement vereinbart wurde.
(2) Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere durch Wartung, Sicherheitsupdates, Fehlerbehebung, Kapazitätsanpassungen, Angriffe Dritter oder Störungen von Rechenzentren oder Telekommunikationsnetzen entstehen. Dringende Sicherheits- oder Störungsmaßnahmen dürfen ohne Vorankündigung erfolgen.
(1) Der Kunde darf nur die im gebuchten Tarif zulässige Anzahl von Nutzerkonten anlegen. Nutzerkonten sind personenbezogen und dürfen nicht gemeinsam genutzt werden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(2) Der Kunde und seine Nutzer müssen Zugangsdaten geheim halten, sichere Passwörter verwenden und den Anbieter bei Verdacht auf Missbrauch unverzüglich informieren. Der Kunde deaktiviert Zugänge ausgeschiedener oder nicht mehr berechtigter Personen ohne schuldhaftes Zögern.
(3) Handlungen eines Admin-Kontos gelten im Verhältnis zum Anbieter als Handlungen des Kunden, soweit der Kunde nicht nachweist, dass das Konto ohne sein Verschulden missbraucht wurde.
(1) Der Kunde nutzt die Software nur für rechtmäßige eigene Geschäftszwecke und im vereinbarten Umfang. Er darf insbesondere keine rechtswidrig erlangten Daten, Schadsoftware oder sonst rechtswidrige Inhalte in die Software einbringen.
(2) Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass für die von ihm verarbeiteten personenbezogenen Daten (insbesondere seiner Mitarbeiter) eine Rechtsgrundlage besteht und die erforderlichen Informations-, Lösch-, Auskunfts- und Dokumentationspflichten sowie etwaige mitbestimmungs- oder arbeitsrechtliche Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung eingehalten werden.
(3) Besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO sowie Daten mit vergleichbar hohem Schutzbedarf dürfen nur verarbeitet werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart und vom Kunden datenschutzrechtlich geprüft ist.
(1) Der Anbieter trifft angemessene technische Maßnahmen, um eine unbefugte Veränderung der Kundendaten zu verhindern; Einzelheiten ergeben sich aus den TOMs.
(2) Nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen oder auf Weisung des Kunden werden Daten kontrolliert gelöscht, soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
(1) Der Kunde behält sämtliche ihm zustehenden Rechte an seinen Kundendaten. Mit der Speicherung entsteht kein Eigentum des Anbieters an diesen Daten.
(2) Der Kunde räumt dem Anbieter für die Vertragsdauer die technisch erforderlichen, nicht ausschließlichen Rechte ein, Kundendaten zu speichern, zu vervielfältigen, zu sichern und sonst zu verarbeiten, soweit dies zur Vertragserfüllung, Sicherheit, Fehleranalyse, Datensicherung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist. Der Anbieter verwendet Kundendaten nicht für eigene Werbung, Adresshandel oder sachfremde Zwecke.
(3) Änderungsprotokolle (Fulllog) können personenbezogene Metadaten enthalten. Umfang und Zweck müssen mit der Datenschutzerklärung und dem Auftragsverarbeitungsvertrag übereinstimmen.
(1) Der Kunde kann während der aktiven Vertragszeit einen Export seiner Kundendaten anfordern.
(2) Soweit die Vorschriften des Kapitels VI der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) auf die vereinbarte Leistung anwendbar sind, unterstützt der Anbieter einen Anbieterwechsel oder eine Übertragung in eine eigene IT-Infrastruktur im gesetzlich geschuldeten Umfang und ohne Wechselentgelt. Näheres ist im Export- und Wechselregister beschrieben.
(1) Mit Ende der entgeltlichen Vertragslaufzeit endet die Berechtigung zur produktiven Nutzung.
(2) Ein Admin kann den Firmen-Account zur endgültigen Löschung markieren.
(3) Mit der Löschmarkierung werden sämtliche Zugänge des Kunden sofort gesperrt. 30 Kalendertage nach der Löschmarkierung werden die Kundendaten automatisiert und endgültig gelöscht, soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungsfrist entgegensteht; Änderungsprotokolle (Fulllog) bleiben davon aus Revisionssicherheitsgründen unberührt und bestehen fort.
(1) Der Anbieter verarbeitet Vertrags-, Abrechnungs-, Kontakt- und Nutzerverwaltungsdaten in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortlichkeit nach Maßgabe seiner Datenschutzerklärung.
(2) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten der Mitarbeiter des Kunden im Auftrag verarbeitet, ist der Kunde Verantwortlicher und der Anbieter Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO. Einzelheiten regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag, den ein Firmen-Admin nach dem Login unter "AV-Vertrag" abrufen und abschließen kann; die zugehörigen Anlagen sind öffentlich unter Verzeichnis der Unterauftragsverarbeiter und TOMs einsehbar.
(3) Der Anbieter darf die im Auftragsverarbeitungsvertrag benannten Unterauftragsverarbeiter einsetzen. Änderungen werden nach dem dort geregelten Verfahren mitgeteilt.
(1) Der Anbieter sichert Kundendaten im Rahmen des jeweils aktuellen, in den TOMs beschriebenen technischen Standes. Ein vollständiges produktives Backup-Konzept steht noch nicht fest, da sich der Dienst in der Entwicklungsphase befindet, und wird vor Produktivbetrieb ergänzt.
(2) Eine garantierte Wiederherstellbarkeit zu einem bestimmten Zeitpunkt ist nur geschuldet, wenn dies in einem Service Level Agreement ausdrücklich vereinbart ist.
(1) Sämtliche Rechte an der Software, dem Quellcode, Datenbankdesign, Benutzeroberflächen, Dokumentationen, Marken und Systemkonfigurationen verbleiben beim Anbieter oder den jeweiligen Rechteinhabern.
(2) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software im vereinbarten Umfang durch die berechtigten Nutzer für eigene Zwecke zu verwenden. Mit Vertragsende erlöschen diese Nutzungsrechte, unberührt von fortbestehenden gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
(1) Der Anbieter stellt die Software mit den vereinbarten Funktionen bereit und behebt reproduzierbare, von ihm zu vertretende Mängel innerhalb angemessener Frist.
(2) Gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden Vorschriften für digitale Produkte, insbesondere §§ 327 ff. BGB.
(3) Support ist nur in dem Umfang geschuldet, der in Tarif, Leistungsbeschreibung oder Einzelangebot vereinbart ist.
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter nur auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Bei Datenverlust ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Nutzung der vereinbarten Sicherungs- und Exportmöglichkeiten erforderlich gewesen wäre.
(4) Für die Richtigkeit der vom Kunden oder seinen Mitarbeitern erfassten Arbeitszeiten übernimmt der Anbieter keine Gewähr; die Software stellt lediglich die technische Erfassungs- und Verwaltungsinfrastruktur bereit.
(1) Der Anbieter darf Zugänge vorübergehend beschränken oder sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige oder missbräuchliche Nutzung, eine Gefährdung von Systemen oder Daten, einen unbefugten Zugriff, einen erheblichen Zahlungsverzug oder einen sonstigen wichtigen Grund bestehen.
(2) Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung liegt insbesondere vor, wenn eine schwerwiegende Pflichtverletzung trotz Abmahnung fortgesetzt wird, die Sicherheit des Systems erheblich gefährdet ist oder der Kunde mit einem wesentlichen Teil der Vergütung in Verzug bleibt.
(1) Verbrauchern steht bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsbelehrung wird gesondert vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt und ist nicht durch diese AGB ersetzt.
(2) Für online geschlossene widerrufliche Verbraucherverträge stellt der Anbieter während der gesetzlichen Widerrufsfrist eine elektronische Widerrufsfunktion bereit. Für entgeltliche Dauerschuldverhältnisse stellt der Anbieter die gesetzlich erforderliche elektronische Kündigungsfunktion bereit.
(1) Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Gesetzliche Informationspflichten nach Entstehen einer konkreten Verbraucherstreitigkeit bleiben unberührt.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.