gemäß Kapitel VI (Art. 23 ff.) der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act)
Stand: 20. September 2026. Der Dienst befindet sich in der Entwicklungsphase — die konkrete Exportfunktion existiert noch nicht, diese Seite beschreibt den geplanten Umfang und wird bei Umsetzung präzisiert.
Diese Seite beschreibt Umfang und geplanten Ablauf eines Datenexports bzw. Anbieterwechsels.
Der Export soll umfassen:
Nicht Bestandteil des Exports sind Daten, die ausschließlich der internen Funktionsweise des Dienstes dienen und deren Weitergabe Rechte, Geschäftsgeheimnisse oder die Sicherheit des Anbieters oder Dritter gefährden würde, insbesondere: Passwort-Hashes, Software und Quellcode, allgemeine Systemkonfigurationen, interne Betriebs- und Protokolldaten (technisches Sicherheits-/Zugriffsprotokoll). Diese Ausnahme soll einen Wechsel nicht behindern oder verzögern.
Das konkrete Exportformat steht noch nicht fest und wird festgelegt, sobald die eigentliche Zeiterfassungs-Funktion umgesetzt ist. Geplant ist ein offenes, dokumentiertes Format (z. B. CSV oder JSON) — bewusst kein proprietäres Format.
Möchte der Kunde zu einem anderen Anbieter wechseln, die Daten in eine eigene IT-Infrastruktur übertragen oder seine Daten bei Vertragsende löschen lassen, informiert er den Anbieter in Textform oder kündigt seinen Account direkt über die eingeloggte Oberfläche ("Firmen-Account löschen"). Die Ankündigungsfrist beträgt höchstens die vertragliche Kündigungsfrist und in keinem Fall mehr als zwei Monate.
Nach der Kündigung bleiben alle Daten vollständig einsehbar und exportierbar; lediglich neue Erfassungen sind nicht mehr möglich. Mit dem Löschen werden alle Mitarbeiter-Zugänge sofort deaktiviert; die eigentliche, unwiderrufliche Löschung der Daten erfolgt automatisiert 30 Kalendertage später, soweit dem keine noch laufende gesetzliche Aufbewahrungsfrist entgegensteht. Dieser Ablauf soll innerhalb der in Kapitel VI Data Act vorgesehenen Übergangsphase von grundsätzlich höchstens 30 Kalendertagen bzw. – bei technischer Nichteinhaltbarkeit und entsprechender Information des Kunden – bis zu sieben Monaten liegen.
Ein Wechsel zu einem anderen Anbieter oder in eine eigene IT-Infrastruktur ist ohne gesondertes Wechselentgelt vorgesehen. Individuelle Zusatzleistungen außerhalb der gesetzlichen Wechselpflichten (z. B. Konvertierung in ein bestimmtes Fremdformat, Import-Unterstützung) werden grundsätzlich nicht angeboten und können allenfalls im Einzelfall gesondert vereinbart werden.
Testzugänge sind ausdrücklich nicht für den dauerhaften Produktivbetrieb vorgesehen. Für kostenlose, nicht produktive Testzugänge können gesetzliche Wechselpflichten nur eingeschränkt praktisch relevant sein.
Tobias Völzke, Schadesweg 12, 20537 Hamburg
E-Mail: abg-mail-12@tobiasvoelzke.net